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   VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436   

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VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436 (https://dejure.org/2009,74700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2009 - 10 C 08.3436 (https://dejure.org/2009,74700)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 10 C 08.3436 (https://dejure.org/2009,74700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Chancengleichheit; Hinreichende Erfolgsaussichten; Höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
    Vielmehr genügt es, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolges besteht, was bei schwierigen, höchstrichterlich nicht geklärten Rechtsfragen anzunehmen ist (vgl. BVerfG vom 13.3.1990 BVerfGE 81, 347 zweiter Leitsatz).
  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
    Darauf hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 25. August 2008 (2 BvR 2213/06 juris RdNr. 24) ausdrücklich hingewiesen.
  • VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. November 2008 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren Au 1 K 08.585 gewährt und Rechtsanwältin I. B., 86165 Augsburg beigeordnet.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
    Daher muss diese Frage, die der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof mittlerweile mit Beschluss vom 22. Juli 2008 (13 S 1917/07) dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat, als nach wie vor offen angesehen werden.
  • VGH Bayern, 08.01.2008 - 10 B 07.304

    Ausweisung; Assoziationsberechtigter Türke; erhöhter Ausweisungsschutz nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
    Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 enthält nach Ansicht des Senats für Ausweisungen assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger eine Sonderregelung, die keinerlei Bezugnahme auf das Unionsbürgerrecht enthält und daher nicht als dynamische Gleichstellungsklausel verstanden werden kann (BayVGH vom 8.1.2008 10 B 07.304).
  • VG Augsburg, 05.05.2009 - Au 1 K 08.1851

    Türkischer Staatsangehöriger; Zur Regelausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung -

    In der Rechtsprechung ist insoweit umstritten, ob bei türkischen Staatsangehörigen, die sich wie der Kläger auf ein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht aus Art. 7 ARB 1/80 berufen können, die Ausweisung am Maßstab des Art. 28 Abs. 3 lit.a der RL 2004/38/EG zu messen ist (zum Streitstand zusammenfassend BayVGH vom 4.2.2009 Az. 10 C 08.3436, Rdnr. 4; vgl. auch das Vorabentscheidungsersuchen des VGH Baden-Württemberg vom 22.7.2008 Az. 13 S 1917/07, RdNr. 19 ff.).
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